Connect Pensionsmanagement | Basis-Rente
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Basis-Rente

Liegen Sie oberhalb von € 30.000,- zu versteuerndem Einkommen pro Jahr, könnte die Basis-Rente oder auch sogenannte Rürup-Rente für Sie interessant sein. Die Basisrente ist die einzige Form der Altersvorsorge, über die Selbständige steuerbegünstigt – im Rahmen der Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendungen – eine zusätzliche Altersrente aufbauen können.

Sie vereinbaren eine garantierte Rente. Je nach Bedarf können Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz einschließen. Auch als sofort beginnende Basis-Rente gegen Einmalzahlung möglich.

IHRE VORTEILE

  • lebenslange Rente
  • flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr
  • hohe Steuervorteile
  • höchstmögliche Flexibilität bzgl. der Höhe der Ansparbeiträge
  • feste monatl. Beiträge oder Einmalzahlung zum Jahresende möglich
  • Integration von Absicherung der Berufsunfähigkeit möglich
  • Bürgergeld-sicher in der Ansparphase
  • nicht pfändbar und geschützt gegen Privatinsolvenz in der Ansparphase

STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT

Die Sparbeiträge zur Basis-Rente können – gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen – als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstbeträge und zwar für Alleinstehende € 20.000 und für zusammen veranlagte Ehegatten € 40.000 pro Jahr.

Von Ihren Sparbeiträgen für die Basis-Rente sind in den folgenden Jahren steuerlich absetzbar :

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
84% 86% 88% 90% 92% 94% 96% 98% 100% 100%

BESTEUERUNG IM ALTER

Wer im Jahr 2025 erstmals eine Basis-Rente ausgezahlt bekommt, muss diese zu 85 Prozent versteuern. Die Differenz zu 100 Prozent der Rente ist der persönliche Rentenfreibetrag. Dieser Rentenfreibetrag wird festgeschrieben und gilt ein Leben lang. Für jeden neuen Rentenjahrgang ab 2025 steigt der Besteuerungssatz jährlich um 1 Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 100 Prozent erreicht sind. Eine Steuer ergibt sich jedoch nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschritten hat.