Connect Pensionsmanagement | Steuerberater
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Steuerberater

PROBLEMFELDER IDENTIFIZIEREN – HAFTUNGSRISIKEN ELIMINIEREN

Im Rahmen Ihrer steuerberatenden Tätigkeit gehen Sie ein Mandantenverhältnis für längere Zeit ein, welches von Vertrauen und Fürsorge gekennzeichnet ist. In dieser Funktion sind Sie für den Unternehmer erster Ansprechpartner z.T. auch für Fragen, die über die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (§ 33 StBerG) hinausgehen.

Allerdings ist der Steuerberater auch verpflichtet (Entscheidung des BGH aus 2005), sich mandatsbezogene Rechtskenntnisse insoweit anzueignen, als sie seinen aktuellen Wissensstand übersteigen. Das immer komplexer werdende Gebiet der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen umfaßt dabei steuer-, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte, wodurch der Steuerberater diversen unerwünschten latenten Haftungsrisiken unterliegen kann. Mit Geltung des BilMoG dürfte sich diese Problematik im Zusammenhang mit bestehenden Pensionsverpflichtungen Ihrer Mandanten noch verschärfen.

CONNECT PENSIONSMANAGEMENT als erfahrener spezialisierter Beratungspartner bietet Ihnen eine kompetente, umfassende und zeitnahe Analyse der bestehenden Versorgungssysteme Ihrer Mandanten. Wir erarbeiten konkrete Handlungsempfehlungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung mit dem Ziel, sowohl die Haftungsproblematik des Steuerberaters als auch die Versorgungsziele Ihrer Mandantschaft einer nachhaltig tragfähigen Lösung zuzuführen.

Komplexen Problemstellungen erfordern unter Umständen die Bündelung des Expertenwissens von spezialisierten Rechtsanwälten, Pensionsmanagern und Sozialversicherungsspezialisten. Auch dies wird im Rahmen Ihrer Kooperation mit Connect sichergestellt. Darüber hinaus vergeben wir an Steuerberater interessante Prüfungsmandate.