Connect Pensionsmanagement | Funktionsweise der bAV
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Funktionsweise der bAV

bav_infografik

FUNKTIONSWEISE DER BAV

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Sparbeitrag, dessen Höhe Sie natürlich selbst entscheiden. Auf diesen Sparbeitrag erhalten Sie bis zu 90 % Zuschüsse vom Staat. Zusätzlich gewähren viele Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV von bis zu 40 % auf Ihren Sparbeitrag. Damit können Sie also auf bis zu 130 % monatliche Zuschüsse auf Ihren eigenen Sparbeitrag kommen. D.h. die höchste Förderung, die in Deutschland für die Altersvorsorge möglich ist.

Der Arbeitgeber führt die gesamten Sparbeiträge, also Ihre eigenen wie auch die staatl. Zuschüsse und einen eventuellen Arbeitgeberzuschuss, monatlich an den Versorgungsträger ab. Dort verzinst sich das Sparkapital und finanziert Ihren Vermögensaufbau für den Ruhestand.

Mit Rentenbeginn, frühestens ab 62, haben Sie einen Anspruch auf lebenslang garantierte Rentenzahlungen oder einmalige Kapitalauszahlung. Auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapital und lebenslange Verrentung des Restkapitals ist möglich.

Die Versorgungszahlungen werden nachgelagert zu dem in der Rentenbezugszeit in der Regel niedrigeren Steuersatz versteuert. Bei einem Großteil der Versorgungsberechtigten wird der Steuersatz auf die laufenden Rentenzahlungen nicht mehr als 5 bis 10 % betragen. Hinzu kommen die Krankenkassenbeiträge, die mit dem  Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 1.1.2020 nochmals reduziert wurden (in den meisten Fällen halbiert). Sowohl später fällige Steuern als auch der Krankenkassenbeitrag machen in der Regel nur einen Bruchteil dessen aus, was Sie über die außerordentlich hohen Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber und die Erträge hieraus finanziert haben.