Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, daß manche Personalverantwortliche das Thema betriebliche Versorgung gedanklich mit Kosten, Zeitaufwand, oder Risiken assoziieren oder glauben, die Mitarbeiter seien nicht interessiert. Doch das ist schade. Denn abgesehen davon, dass es bei richtiger Gestaltung nicht zutrifft, führt dies auch zu nicht genutzten Chancen. Denn
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eines von wenigen Gestaltungsinstrumenten, mit dem Ihr Unternehmen Mitarbeitern Benefits zukommen lassen kann, ohnedass dem Unternehmen Kosten entstehen oder in dem der Staat einen Teil der Mitarbeiter-Bindungskosten übernimmt.
Allerdings sind die positiven Effekte Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung nur zu realisieren, wenn die Mitarbeiter den Nutzen auch verstehen, den das Unternehmen ihnen mit der bAV bietet.
MITARBEITERMOTIVATION
Das Beispiel zeigt, wie Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 142 % Zuschüsse verschaffen können, ohne dass für Ihr Unternehmen Kosten entstehen. Denn der Arbeitgeberzuschuss, den Sie gewähren, refinanziert sich zu 100% aus der Sozialabgabenersparnis des Unternehmens durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters. Das Unternehmen spart sogar noch die Umlagen 1-3. Und Ihre Mitarbeiter werden den Arbeitgeberzuschuss zu schätzen wissen.
MITARBEITERBINDUNG
Vielleicht möchten Sie Führungskräfte und Leistungs- oder Kompetenzträger nicht nur motivieren, sondern stärker an Ihr Unternehmen binden? Der Arbeitgeberzuschuss fällt in diesem Fall natürlich höher aus, wird aber so gestaltet, dass er erst nach 5 Jahren unverfallbar ist. Verläßt der betreffende Mitarbeiter nach z.B. 4,5 Jahren Ihr Unternehmen, fliesst das auf dem bAV-Sparkonto befindliche Kapital aus dem Arbeitgeberzuschuss an das Unternehmen zurück. Das Beispiel zeigt, wie Sie den Staat über die Sozialabgabenersparnis aus der Entgelt-umwandlung an den Bindungskosten beteiligen können.
SOZIALABGABENERSPARNIS
Dieses Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie die betriebliche Altersversorgung nutzen können, um Sozialabgaben einzusparen. So können Sie Ihren Mitarbeitern stat einer Lohn- oder Gehaltserhöhung einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV anbieten, so dass diesen der vorgesehene Betrag Netto ohne Abzüge auf das Altersvorsorgekonto zufließt. Oder diesen gleich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter als Gehaltsbestandteil definieren.